Wir nehmen uns Zeit für Sie
Als zuweisende/r Arzt/Ärztin
Wir arbeiten partnerschaftlich mit unseren zuweisenden ÄrztInnen zusammen und suchen im gegenseitigen Austausch und Gespräch nach optimalen Lösungen und Therapie für unsere gemeinsamen PatientInnen.
Für Zuweisungen sind wir am besten erreichbar:
- per Mail via: zpth-info@hin.ch
- per Schreiben an: ZPTH, Seestrasse 17, 8702 Zollikon
Wir bitten um
- ein kurzes Überweisungsschreiben mit den PatientInnen-Daten und der Fragstellung
- der Angabe, ob eine Blutungs- oder Thromboseneigungsabklärung gewünscht ist
- der Angabe, ob eine Testung der Aspirin- oder Plavix-Wirkung gewünscht ist
Als PatientInnen
Termine lassen sich telefonisch am besten erfolgreich vereinbaren über:
- Telefonnummer: +41 44 260 26 26
- Öffnungszeiten:
Mo 9-12, 14-16:30h- Di 9-12h
- Do 9-12, 14-16:30h
- Fr 9-12, 14-16:30h
- Anschrift: ZPTH, Seestrasse 17, 8702 Zollikon
Sie erreichen uns
- Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln ab Haltestelle Tiefenbrunnen
- Bus 912 oder 916 bis Haltestelle Felbenstrasse.
Mit dem Privatauto
- via Seefeldstrasse – Seestrasse: Besucherparkplätze vor dem Haus.
- Stundenparkplätze am Bahnhof Tiefenbrunnen (15 min zu Fuss).
In Notfällen und ausserhalb unserer Kontaktzeiten
- Wenden Sie sich primär an Ihren betreuenden Arzt oder Ihre betreuende Ärztin
- In Notfällen im Rahmen von Blutungen und akuten Thromboembolien konsultieren Sie die nächstgelegene Notfallstation oder die Notrufzentrale 114
Weshalb ist ein Zuweisungsschreiben notwendig?
Eine Abklärung bezüglich Blutungs- oder Thromboseneigung ist – obwohl es sich in beiden Fällen um eine Gerinnungsstörung handelt – im Ansatz aus Sicht des Gerinnungsmedizin und der dazugehörigen Laboruntersuchung eine komplett unterschiedliche Untersuchung. Besonders im Vorfeld einer Blutungsneigungsabklärung müssen Vorbereitungen getroffen werden, die einerseits zeit- und andererseits kostenintensiv sind, weshalb bereits vor Ankunft des Patienten in der Sprechstunde diese Vorarbeit abgschlossen sein muss.
Andererseits sind die Messungen von Faktoren- und Enzym-Aktivitäten hochsensible Tests, deren Resultate nicht selten im Grenzwert-Bereich liegen. Die Wiederholung dieser Tests ist die eine Konsequenz daraus, die Interpretation im klinischen Gesamtkontext aber eine andere, welche die entscheidende Leistung des betreuenden Arztes oder der betreuenden Ärztin darstellt. Je genauer und ausführlicher wir die klinische Vorgeschichte unserer PatientInnen kennen, desto eher lassen sich solche Resultate interpretieren und in einen Therapievorschlag umformulieren, der dem/der PatientIn letztendlich auch nützt. Deshalb hat für uns eine gute Dokumentation mit einem Überweisungsschreiben und der Fragestellung eine sehr grosse Bedeutung.
Im gesetzlichen Kontext hilft ein Zuweisungsschreiben mit Fragestellung die Kostendeckungsfrage effizient und im Sinne des Patienten abzuwickeln. Die meisten – aber nicht alle – unserer Abklärungen sind krankenkassenpflichtig, d.h. sie werden nach Berücksichtigung des Selbstbehalts und der Franchise übernommen. Bei Abklärungen, deren Deckung fraglich ist, hilft uns der Zuweiser den Sachverhalt vor der Untersuchung bei uns zu klären, damit wir nur die Tests vornehmen, die Sie in Kenntnis der Kostendeckungsfrage auch tatsächlich wünschen.